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FÜHRUNG DURCH DAS GESUNDHEITS-FACHHAUS
VON SCHLIEBEN
Lieferant und Hilfsmittelversorger
aller Krankenkassen
Von Schliebus
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1. Preise, Liefer- und Versandkosten, Zahlungsbedingungen
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1.1 1.2 1.3 1.4 |
Bei den in den Angeboten angeführten Kaufpreisen handelt es sich um Endpreise - d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich anfallender Steuern. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein. Die Kaufpreise gelten - wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist - ohne Fracht, Porto und Versicherung. Bei der Versendung von Waren fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an; deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben. Der Kunde verpflichtet sich im Fall einer vereinbarten Vorausüberweisung dazu, die Summe spätestens zehn Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich ist die Gutschrift des Betrages beim Gesundheits-Fachhaus von Schlieben. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch das Gesundheits-Fachhaus von Schlieben anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem- selben Vertragsverhältnis beruht. |
2. Liefer- und Versandbedingungen, Gefahrübergang
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2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 |
Die Auslieferung erfolgt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gegen Vor- auskasse oder Kreditkarte und auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Liefer- schrift; auch eine Selbstabholung gegen Barzahlung ist möglich. Ist eine Versendung der gekauften Artikel vereinbart, erfolgt diese spätestens innerhalb von acht Werktagen nach dem Zahlungseingang des Rechnungsbetrages. Der Kunde versichert, dass die hinterlegte Lieferanschrift richtig und vollständig ist. Sollten aufgrund unvollständiger oder falscher Adressdaten zusätzliche Kosten bei der Versendung entstehen, so hat der Kunde diese zu ersetzen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung einer ver- verkauften Sache geht bei Lieferungen an Unternehmer mit der Übergabe an den Kunden selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Lieferungen an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zu- fälligen Verschlechterung der verkauften Sache stets erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät. |
* Unsere Abteilungen mit Internetshop Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001
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