Das rosa Rezept für gesetzlich Versicherte hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 28 Tagen. In diesem Zeitraum muss das Rezept in einem Sanitätshaus Ihrer Wahl abgegeben bzw. eingereicht werden.
Bei Privatrezepten gibt es keine einheitlichen Regelungen. Bei Unsicherheit wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
Grundsätzlich nicht. Sie können jederzeit während der Öffnungszeiten kommen.
Wir bieten bei der Versorgung mit Brustprothesen / BH's / Bademode an, einen Termin auszumachen. Dies ist aber nicht verpflichtend, sondern Sie können entscheiden, wie Sie verfahren möchten.
Wenn Sie Kompressionsstrümpfe verordnet bekommen haben und auf dem Rezept steht "Flachstrick" oder "flachgestrickt", dann machen wir einen Termin zur Messung aus. Sie können uns das Rezept gerne vorab per Mail schicken, da diese Art der Versorgung bei den meisten Kassen genehmigungspflichtig ist.
Bei rundgestrickten Kompressionsstrümpfen (dann steht "Flachstrick" bzw. "flachgestrickt" nicht auf dem Rezept) benötigen Sie keinen Termin. Idealerweise kommen Sie in der Früh bzw. vormittags vorbei, da tagsüber die Beine anschwellen.
Haben Sie ein Rezept für orthopädische Schuheinlagen, benötigen Sie keinen Termin und können jederzeit kommen.
Wir haben einen Handicap-Parkplatz vor dem Eingang. Ansonsten ist das Parkhaus "EKZ Stachus" die beste Option.
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