Brustprothesen nach der OP – Versorgung, Auswahl und Kostenübernahme
- 29. Juni
- 3 Min. Lesezeit
Eine Brustoperation verändert nicht nur den Körper – sie hinterlässt auch in der Seele ihre Spuren. Viele Frauen stehen nach einer Mastektomie oder brusterhaltenden Operation vor Fragen, für die sie sich mitten in einer ohnehin belastenden Zeit keine Antworten suchen wollen: Welche Prothese passt zu mir? Wann kann ich zur Versorgung kommen? Was zahlt die Krankenkasse? Dieser Artikel gibt einen ruhigen, sachlichen Überblick – damit Sie wissen, was Sie erwartet, wenn Sie bereit sind.

Zwei Arten von Operationen – zwei Versorgungswege
Die Versorgung mit einer Brustprothese richtet sich danach, welche Art von Operation stattgefunden hat:
Mastektomie (vollständige Brustamputation): Es wird eine Vollprothese benötigt, die die gesamte Brust ersetzt und optisch wie haptisch der verbliebenen Seite möglichst nahekommt.
Brusterhaltende Operation (BET): Eine Ausgleichsschale oder Teilprothese gleicht das veränderte Volumen aus und stellt die symmetrische Silhouette wieder her.
Für beide Versorgungsformen stellt der behandelnde Arzt – meist der Gynäkologe oder der Operateur – eine Verordnung aus. Wichtig: Auf jeder Verordnung muss die Diagnose vermerkt sein, damit die Krankenkasse die Kosten übernehmen kann.
Wann kann ich mit der Versorgung beginnen?
Direkt nach der Operation erhalten Sie im Krankenhaus eine weiche Übergangsversorgung – eine Stoff- oder Schaumstoffprothese, die das operierte Gebiet schont. Diese dient als Übergangslösung, bis die Narben ausreichend verheilt und die Schwellungen abgeklungen sind.
Die Definitiv-Versorgung mit einer Silikonprothese oder einer hochwertigen Ausgleichsschale ist in der Regel etwa 6 bis 8 Wochen nach der Operation möglich. Zu diesem Zeitpunkt ist das Gewebe stabil genug, um präzise Maß zu nehmen – die Grundvoraussetzung für eine gut sitzende Prothese.
Es gibt keine Eile. Kommen Sie, wenn Sie sich bereit fühlen – wir nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen.
Welche Arten von Brustprothesen gibt es?
Silikonvollprothese: die häufigste Form nach Mastektomie – passt sich der Körperwärme an, liegt natürlich auf der Haut und hat ein ähnliches Gewicht wie die natürliche Brust. Erhältlich in verschiedenen Formen, Größen und Hauttönen.
Ausgleichsschale / Teilprothese: für die brusterhaltende OP – füllt das fehlende Volumen aus, ohne die gesamte Brust zu ersetzen. Kann in normale oder Spezial-BHs eingelegt werden.
Leichtgewichtsprothese: aus luftigem Schaumstoff oder leichtem Silikon – ideal für warme Jahreszeiten, Sport oder als Zweitprothese für zu Hause.
Klebbare Prothese (Epithese): wird direkt auf der Haut befestigt – ermöglicht mehr Freiheit beim Tragen von Sport- oder Bademode und vermittelt ein natürlicheres Körpergefühl.
Druckentlastende Prothese: bei strahlungsbedingten Hautveränderungen oder empfindlichem Narbengewebe – mit besonders weichem, schonendem Material.
Spezial-BH, Bademode und Zubehör – ebenfalls auf Rezept
Zur brustprothetischen Grundausstattung gehören nicht nur die Prothese selbst, sondern auch passende Trageunterstützung. Mit separaten Verordnungen können verordnet und erstattet werden:
Spezial-BH: mit eingenähten Taschen zur sicheren Fixierung der Prothese – verhindert Verrutschen und sorgt für Halt. In der Regel werden zwei Spezial-BHs pro Jahr erstattet.
Spezial-Badeanzug oder -Bikini: ebenfalls mit Prothesen-Tasche ausgestattet – ermöglicht das Schwimmen und Baden ohne Einschränkungen.
Schwimm- und Sportprothesen: wasserfeste Leichtprothesen speziell für körperliche Aktivitäten.
Wichtig: Seit einigen Jahren verlangen viele Krankenkassen, dass Prothese, Spezial-BH und Bademode jeweils auf separaten Rezepten verordnet werden. Bitten Sie Ihren Arzt darum, die Verordnungen aufzuteilen – so verläuft die Einlösung reibungslos.
Was zahlt die Krankenkasse?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die brustprothetische Versorgung grundsätzlich. Die wichtigsten Punkte:
Eine Silikonvollprothese oder Ausgleichsschale wird alle 2 Jahre erstattet – entsprechend der durchschnittlichen Haltbarkeit.
Spezial-BHs werden in der Regel zweimal pro Jahr bezuschusst.
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % (mindestens 5 €, maximal 10 €) pro Verordnungsposition.
Bei Spezial-Bademode beteiligen sich die Kassen mit einem Festbetrag – je nach Kassenvertrag unterschiedlich.
Möchten Sie ein Modell wählen, das über den Kassenanteil hinausgeht, können Sie die Differenz selbst zuzahlen. Wir beraten Sie transparent und ohne Druck.
So läuft die Versorgung bei uns ab
Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie vorab einen Termin – so haben wir ausreichend Zeit für ein ruhiges, ungestörtes Gespräch.
Verordnung mitbringen: Bringen Sie Ihr Rezept (bzw. Ihre Rezepte) und Ihre Versichertenkarte mit.
Beratung und Anprobe: In einem geschützten, vertraulichen Beratungsraum nehmen wir Maß, erklären die verfügbaren Modelle und probieren gemeinsam mit Ihnen aus, was sich gut anfühlt.
Bestellung: Standardmodelle haben wir häufig vorrätig, Spezialanfertigungen werden innerhalb weniger Tage geliefert.
Abholung und Kontrolle: Beim Abholen prüfen wir nochmals Sitz und Passform – bringen Sie gerne verschiedene Oberteile mit, damit wir sicher sind, dass alles stimmt.
Hausbesuche auf Wunsch
Wenn Sie nach der Operation nicht gut reisen können oder sich einen Besuch im Sanitätshaus zu diesem Zeitpunkt nicht vorstellen möchten, kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause. Sprechen Sie uns an – wir finden einen Weg, der für Sie passt.
Fazit
Eine Brustprothese ist mehr als ein medizinisches Hilfsmittel – sie gibt ein Stück Selbstbild und Normalität zurück. Die richtige Versorgung braucht Zeit, Fingerspitzengefühl und Fachkenntnis. Im Sanitätshaus von Schlieben begegnen wir Ihnen mit der Diskretion und Wärme, die dieses Thema verdient.
Sie haben ein Rezept erhalten oder möchten sich zunächst unverbindlich informieren? Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei – wir freuen uns darauf, Sie zu begleiten.



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