Rezept im Sanitätshaus einlösen – so einfach geht's
- 3. Juli
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 13 Minuten
Der Arzt hat ein Hilfsmittel verordnet – und jetzt? Viele Patienten sind unsicher, was sie mit einem Hilfsmittel-Rezept machen sollen: Geht man direkt ins Sanitätshaus? Braucht man erst eine Genehmigung der Krankenkasse? Was kostet es zuletzt noch? Diese Fragen sind absolut berechtigt, denn der Ablauf unterscheidet sich je nach Hilfsmittel und Krankenkasse. Wir erklären den Weg vom Rezept bis zum fertigen Hilfsmittel – Schritt für Schritt und ohne Fachsprache.

Was steht auf einem Hilfsmittel-Rezept?
Ein Hilfsmittel-Rezept – offiziell Verordnung genannt – sieht ähnlich aus wie ein Medikamenten-Rezept, enthält aber spezifische Angaben zum benötigten Hilfsmittel. Drauf stehen in der Regel:
Name und Geburtsdatum des Patienten
Name und Stempel des verordnenden Arztes
Diagnose (ICD-Code) und medizinische Begründung
Bezeichnung des Hilfsmittels oder die Hilfsmittelnummer (PZN oder Hilfsmittelpositionsnummer)
Menge und ggf. Versorgungszeitraum
Wenn Sie sich nicht sicher sind, was auf Ihrem Rezept steht oder ob es vollständig ist – wir schauen es uns gerne gemeinsam mit Ihnen an.
Zwei Wege: Mit und ohne Vorabgenehmigung
Nicht jedes Hilfsmittel muss von der Krankenkasse vorab genehmigt werden. Man unterscheidet zwei Wege:
Weg 1: Direkt ins Sanitätshaus – ohne Vorabgenehmigung
Viele Hilfsmittel – darunter Kompressionsstrümpfe, einfache Bandagen, Unterarmgehstützen oder Einlagen – können direkt im Sanitätshaus abgegeben werden. Das Sanitätshaus rechnet anschließend direkt mit der Krankenkasse ab. Sie müssen sich um nichts kümmern – außer das Rezept mitzubringen.
Weg 2: Vorabgenehmigung durch die Krankenkasse
Bei aufwendigeren oder kostenintensiveren Hilfsmitteln – etwa Pflegebetten, Rollstühlen, Hörgeräten oder maßgefertigten Orthesen – ist eine Genehmigung durch die Krankenkasse notwendig, bevor das Hilfsmittel abgegeben werden darf. In diesen Fällen reichen wir den Antrag für Sie ein und informieren Sie, sobald die Genehmigung vorliegt.
Schritt für Schritt: So läuft es ab
Arzttermin: Ihr Arzt stellt eine Verordnung für das benötigte Hilfsmittel aus.
Ins Sanitätshaus kommen: Bringen Sie das Rezept und Ihre Versichertenkarte mit. Bei Bedarf auch vorhandene Vorgängerprodukte, damit wir die passende Versorgung abstimmen können.
Beratung und Auswahl: Wir erklären Ihnen die verfügbaren Optionen, passen das Hilfsmittel an und informieren Sie über eventuelle Eigenanteile.
Genehmigung (falls nötig): Bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln reichen wir den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 bis 5 Werktage – bei dringendem Bedarf kann eine Beschleunigung beantragt werden.
Abgabe und Einweisung: Sie erhalten das Hilfsmittel, wir weisen Sie in die Nutzung ein und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Abrechnung: Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen lediglich eine mögliche gesetzliche Zuzahlung.
Was kostet mich das? – Die Zuzahlung erklärt
Gesetzlich Versicherte zahlen bei Hilfsmitteln in der Regel eine Zuzahlung von 10 % des Abgabepreises – mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Bei Mehrfachversorgungen (z. B. zwei Paar Kompressionsstrümpfe auf einem Rezept) fällt die Zuzahlung entsprechend mehrfach an.
Von der Zuzahlung befreit sind:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Personen, die die jährliche Belastungsgrenze ihrer Krankenkasse bereits erreicht haben (in der Regel 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %)
Personen mit einem Befreiungsausweis ihrer Krankenkasse
Falls Sie sich Ihren Zuzahlungsstatus nicht sicher sind: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach oder zeigen Sie uns Ihren Befreiungsausweis direkt beim Besuch.
Was ist, wenn ich mehr möchte als das Kassenmodell?
Die Krankenkasse übernimmt Hilfsmittel bis zum sogenannten Festbetrag – dem von den Kassen festgelegten Höchstbetrag für eine ausreichende Versorgung. Möchten Sie ein Modell mit zusätzlichem Komfort, besonderen Funktionen oder einer anderen Optik, können Sie die Differenz selbst zuzahlen.
Wir informieren Sie transparent, welche Modelle im Festbetrag enthalten sind und was eine Aufzahlung kosten würde – ganz ohne Druck.
Wie lange ist ein Rezept gültig?
Ein Hilfsmittel-Rezept ist in der Regel 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Lösen Sie es nicht innerhalb dieser Frist ein, verliert es seine Gültigkeit und Sie müssen einen neuen Arzttermin vereinbaren. Unser Tipp: Kommen Sie möglichst zeitnah nach dem Arzttermin zu uns – dann ist auch mehr Zeit für eine ausführliche Beratung.
Kann ich das Rezept auch digital einreichen?
Das E-Rezept für Hilfsmittel wird schrittweise eingeführt. Sobald Ihr Arzt das Rezept digital ausstellt, kann es per App oder Gesundheitskarte im Sanitätshaus eingelöst werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald das E-Rezept für Hilfsmittel flächendeckend verfügbar ist. Bis dahin gilt: Das klassische Papierrezept mitbringen – und wir erledigen den Rest.
Fazit
Ein Hilfsmittel-Rezept einzulösen ist einfacher, als viele denken. In den meisten Fällen reicht es, das Rezept mitzubringen – wir übernehmen Beratung, Anpassung und Abrechnung. Bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln kümmern wir uns um den Antrag bei der Krankenkasse. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Sie haben ein Rezept in der Hand und möchten es einlösen? Kommen Sie einfach ins Sanitätshaus von Schlieben – wir freuen uns auf Sie und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.



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