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Pflegebett und Antidekubitus-System – wann sind sie notwendig und was zahlt die Kasse?

  • 26. Juni
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 3 Stunden

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird und zu Hause betreut werden soll, stellt sich früher oder später die Frage: Brauchen wir ein Pflegebett? Und was ist eigentlich ein Antidekubitus-System? Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Hilfsmittel zur Verfügung stehen, was sie leisten – und dass die Kosten häufig von der Pflegekasse übernommen werden. Wir bringen Licht ins Dunkel.



Was ist ein Pflegebett und wann ist es sinnvoll?

Ein Pflegebett ist ein speziell konstruiertes Bett, das die häusliche Pflege für beide Seiten erleichtert – für die pflegebedürftige Person ebenso wie für die pflegenden Angehörigen. Im Gegensatz zu einem normalen Bett lässt es sich in Höhe, Rückenlehne und Fußteil elektrisch verstellen.


Ein Pflegebett ist sinnvoll, wenn:

  • die pflegebedürftige Person überwiegend im Bett liegt oder nur eingeschränkt mobil ist

  • Pflegemaßnahmen wie Waschen, Verbandwechsel oder Lagern im Bett durchgeführt werden müssen

  • pflegende Angehörige vor Rückenbelastung geschützt werden sollen

  • die Person Schwierigkeiten hat, selbstständig aufzustehen oder sich im Bett aufzurichten

Die höhenverstellbare Liegefläche ermöglicht pflegenden Angehörigen ein aufrechtes Arbeiten ohne Rückenbelastung. Rückenlehne und Fußteil lassen sich individuell einstellen – für eine bequeme Sitz- oder Halbsitzposition, die z. B. das Essen oder Lesen erleichtert.

Ausstattungsmerkmale moderner Pflegebetten

  • Elektrische Höhenverstellung: stufenlos von ca. 30 bis 80 cm – ideal für Pflege und für das selbstständige Aufstehen

  • Verstellbares Rücken- und Fußteil: per Fernbedienung oder Handgriff – komfortabel für Bewohner und Pflegeperson

  • Seitengitter: klappbar, als Sturzschutz und Aufrichthilfe – besonders bei Demenz wichtig

  • Aufrichtstange / Bettgalgen: hilft beim selbstständigen Aufsetzen und Umlagern

  • Fahrbare Rollen mit Feststeller: ermöglichen das Verfahren des Bettes bei Bedarf

Was ist ein Dekubitus und warum ist Prävention so wichtig?

Ein Dekubitus – umgangssprachlich auch Druckgeschwür oder Wundliegen genannt – entsteht, wenn Körperstellen über längere Zeit Druck ausgesetzt sind und die Durchblutung des Gewebes dadurch unterbrochen wird. Die Haut und das darunter liegende Gewebe sterben ab, es entstehen schwer heilende Wunden.

Betroffen sind vor allem bettlägerige oder im Rollstuhl sitzende Menschen. Besonders gefährdet sind Stellen mit wenig Weichteilpolster: Steißbein, Fersen, Schulterblätter, Hinterkopf und Hüftknochen.

Ein Dekubitus ist nicht nur schmerzhaft – er kann lebensbedrohlich werden und erfordert aufwendige Wundversorgung. Die beste Strategie ist daher konsequente Vorbeugung.

Antidekubitus-Systeme: Welche Produkte gibt es?

Antidekubitus-Systeme verteilen den Auflagedruck gleichmäßig auf eine größere Fläche und entlasten so druckgefährdete Körperstellen. Man unterscheidet:

  • Weichlagerungsmatratzen (Schaumstoffmatratzen): spezielle Mehrschicht-Schaumstoffe, die sich der Körperform anpassen und den Druck verteilen – geeignet für Personen mit niedrigem bis mittlerem Dekubitusrisiko

  • Wechseldruckmatratzen: motorgetriebene Luftkammersysteme, die sich abwechselnd aufblasen und entleeren – imitieren das natürliche Umlagern und sind für höheres Dekubitusrisiko geeignet

  • Mikrostimulationssysteme: reagieren auf Bewegungen des Patienten und stimulieren durch feine Luftbewegungen die Mikrozirkulation in der Haut

  • Fersenschutzschienen und Lagerungskissen: entlasten gezielt Fersen, Knöchel oder andere Druckpunkte – ergänzend zum Matratzenkonzept

Welches System geeignet ist, hängt vom individuellen Dekubitusrisiko ab – bewertet anhand standardisierter Skalen wie der Braden- oder Norton-Skala. Pflegefachkräfte und Ärzte können dieses Risiko einschätzen und die passende Versorgung verordnen.

Kostenübernahme: Was zahlt die Pflegekasse?

Pflegebetten und Antidekubitus-Systeme gelten als technische Pflegehilfsmittel. Bei ärztlicher Verordnung und anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die leihweise Nutzung – in der Regel vollständig oder bis zum Festbetrag.

Wichtige Punkte zur Kostenübernahme:

  • Pflegegrad 2 bis 5 ist in der Regel Voraussetzung für die Genehmigung eines Pflegebetts

  • Das Pflegebett wird als Leihgabe bereitgestellt – Wartung und Reparatur übernimmt das Sanitätshaus

  • Antidekubitus-Systeme werden ebenfalls verordnet und leihweise zur Verfügung gestellt

  • Wir beantragen die Genehmigung bei der Pflegekasse für Sie und koordinieren Lieferung und Aufbau

Lieferung, Aufbau und Einweisung – alles aus einer Hand

Im Sanitätshaus von Schlieben liefern wir das Pflegebett direkt in die Wohnung, bauen es auf und weisen Sie in die Bedienung ein. Wir erklären, wie Sie die Einstellungen optimal für Pflegesituation und Wohlbefinden nutzen, und stehen Ihnen auch danach als Ansprechpartner zur Verfügung – bei technischen Fragen ebenso wie beim Zubehör.

Fazit

Ein Pflegebett und ein passendes Antidekubitus-System sind keine Luxusausstattung – sie sind medizinisch notwendige Hilfsmittel, die Sicherheit, Komfort und Gesundheit der pflegebedürftigen Person sichern und gleichzeitig pflegende Angehörige entlasten. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen trägt die Pflegekasse die Kosten.

Haben Sie Fragen zur häuslichen Pflegeausstattung oder möchten ein Pflegebett beantragen? Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur Lieferung.

 
 
 

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