top of page

Pflegehilfsmittel auf Rezept – was die Krankenkasse übernimmt

  • 8. Juni
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 3 Stunden

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause betreut, steht vor vielen organisatorischen und finanziellen Fragen. Eine davon: Welche Hilfsmittel werden eigentlich von der Krankenkasse bezahlt – und wie kommt man an sie? Die gute Nachricht: Pflegebedürftige haben gesetzlichen Anspruch auf eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln, oft ohne Zuzahlung. Wir erklären, was möglich ist und wie der Weg dorthin aussieht.



Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, zur Linderung von Beschwerden beitragen oder die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Personen unterstützen. Das Sozialgesetzbuch unterscheidet zwei Kategorien:

  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Einmalprodukte wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Mundschutz. Hierfür erstattet die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro – ohne Rezept, ohne Arztbesuch.

  • Technische Pflegehilfsmittel: Geräte und Hilfsmittel wie Pflegebetten, Pflegelifter, Rollstühle oder Badewannenlifter. Diese werden leihweise zur Verfügung gestellt oder nach Genehmigung durch die Pflegekasse erstattet.

Voraussetzung: Pflegegrad 1 bis 5

Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben alle Personen, die:

  • in einen der anerkannten Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft sind,

  • zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen gepflegt werden,

  • und von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst betreut werden.

Auch Privatversicherte können Pflegehilfsmittel im Sanitätshaus beziehen – die Rechnung wird dann zur Erstattung bei der privaten Pflegekasse eingereicht.

42 Euro pro Monat – die Pauschale für Verbrauchsprodukte

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erstattet die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro. Diese Pauschale gilt unabhängig vom Pflegegrad – also auch bei Pflegegrad 1. Besonders praktisch: Für diese Produkte ist kein Rezept und keine Vorabgenehmigung nötig.

Typische Produkte aus dieser Kategorie:

  • Einmalhandschuhe (latexfrei)

  • Bettschutzeinlagen (waschbar oder als Einmalprodukt)

  • Händedesinfektionsmittel

  • Mundschutz / Atemschutzmasken

  • Fingerlinge

Im Sanitätshaus von Schlieben können Sie diese Produkte direkt bestellen und bequem nach Hause liefern lassen. Wir übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

Technische Pflegehilfsmittel: Was ist möglich?

Technische Pflegehilfsmittel werden in der Regel als Leihgabe bereitgestellt – die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Nutzung. Typische Beispiele:

  • Pflegebetten: höhenverstellbar, mit Aufrichthilfe oder Seitengitter – für pflegende Angehörige und Betroffene gleichermaßen eine enorme Erleichterung

  • Pflegelifter: für das Umsetzen von bettlägerigen Personen – schützt den Rücken der Pflegenden

  • Badewannenlifter & Duschwandschuhe: für mehr Sicherheit im Bad

  • Rollstühle: Standard- und Aktivrollstühle je nach Mobilitätsbedarf

  • Pflegesessel & Aufstehhilfen: elektrisch verstellbar, mit Aufstehhilfe

Für technische Pflegehilfsmittel ist in der Regel eine ärztliche Verordnung und eine Genehmigung durch die Pflegekasse erforderlich. Wir unterstützen Sie bei diesem Prozess – von der Beantragung bis zur Lieferung und Einweisung.

Schritt für Schritt: So läuft die Beantragung ab

  • Pflegegrad beantragen: Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, stellt der Medizinische Dienst (MD) im Auftrag der Pflegekasse eine Einstufung fest.

  • Ärztliche Verordnung einholen: Für technische Hilfsmittel stellt der Hausarzt oder Facharzt eine Verordnung aus.

  • Beratung im Sanitätshaus: Wir beraten Sie, welche Produkte für Ihre Situation geeignet sind und welche Kosten übernommen werden.

  • Genehmigung durch die Pflegekasse: Bei technischen Hilfsmitteln reichen wir den Antrag für Sie ein.

  • Lieferung & Einweisung: Wir liefern das Hilfsmittel und weisen Sie in die korrekte Nutzung ein.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – noch mehr Unterstützung möglich

Ergänzend zu den Pflegehilfsmitteln können Pflegebedürftige bei der Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen – zum Beispiel für den Einbau von Haltegriffen im Bad, eine bodengleiche Dusche oder eine Türverbreiterung. Pro Maßnahme und Person sind bis zu 4.000 Euro förderbar, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.000 Euro.

Fazit

Die Möglichkeiten zur Unterstützung pflegender Angehöriger sind vielfältiger, als viele wissen. Ob monatliche Verbrauchspauschale, technische Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen – der Staat und die Pflegekassen bieten erhebliche Unterstützung. Wichtig ist, die Ansprüche auch wirklich zu nutzen.

Im Sanitätshaus von Schlieben helfen wir Ihnen, den Überblick zu behalten und alle Ansprüche unkompliziert umzusetzen. Sprechen Sie uns an – persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

 
 
 

Kommentare


Dieser Beitrag kann nicht mehr kommentiert werden. Bitte den Website-Eigentümer für weitere Infos kontaktieren.

BESUCHEN SIE UNS

VON SCHLIEBEN
DAS GESUNDHEITSFACHHAUS
Direkt am Stachus
Sonnenstrasse 17
80331 München
KONTAKT
fax  089 - 553 581
ÖFFNUNGSZEITEN

MONTAG BIS FREITAG
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
...
SAMSTAG
10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

ANFAHRT

© 2026 von Schlieben - Das Gesundheits-Fachhaus

bottom of page